Unternehmensanteile und Aktien

Veröffentlicht: Aktualisiert: Herausgeber: Aktien Bildungsraum Zuletzt geprüft: 15. Juli 2026 Lesezeit: ca. 8 Min.

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Darstellung verschiedener Aktienarten als Unternehmensanteile

Nicht alle Aktien sind gleich. Wer Aktien lernen möchte, sollte verstehen, dass es unterschiedliche Arten von Unternehmensanteilen gibt. Diese unterscheiden sich in den Rechten, die sie gewähren, und in der Art, wie sie übertragen werden. In dieser Lektion behandeln wir die wichtigsten Unterscheidungen.

Grundkapital und Stückelung

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist der Betrag, der bei der Gründung oder bei Kapitalerhöhungen von den Gesellschaftern eingebracht wurde. Es ist im Handelsregister eingetragen und bildet die rechtliche und finanzielle Grundlage der Gesellschaft. Das Grundkapital schützt die Gläubiger, denn es darf nicht ohne weiteres an die Aktionäre zurückgezahlt werden.

Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese Zerlegung nennt man Stückelung. Früher hatten Aktien einen festen Nennbetrag, meist 5 Euro oder 50 Euro. Seit 1999 sind in Deutschland auch nennwertlose Aktien möglich, sogenannte Stückaktien. Bei Stückaktien repräsentiert jede Aktie einen gleichen Bruchteil des Grundkapitals, ohne dass ein bestimmter Euro-Betrag aufgedruckt ist.

Ein Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital von 50 Millionen Euro und 25 Millionen Stückaktien ausgegeben. Jede Aktie entspricht dann einem Anteil von zwei Euro am Grundkapital. Auch hier gilt: Dieser Betrag ist nicht der Kurswert, zu dem die Aktie an der Börse gehandelt wird.

Stammaktien und Vorzugsaktien

Die wichtigste Unterscheidung bei Aktienarten ist die zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien. Beide verbrieflt einen Anteil am Unternehmen, aber sie gewähren unterschiedliche Rechte.

Stammaktien sind die gewöhnliche Form der Aktie. Sie gewähren das volle Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Jede Stammaktie gibt in der Regel eine Stimme. Stammaktionäre haben damit die Möglichkeit, die Unternehmenspolitik direkt mitzugestalten — durch die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands und die Abstimmung über wichtige Beschlüsse.

Vorzugsaktien hingegen verzichten meist auf das Stimmrecht. Als Ausgleich erhalten die Vorzugsaktionäre eine bevorzugte Dividende. Das bedeutet: Wenn das Unternehmen eine Dividende ausschüttet, werden die Vorzugsaktionäre zuerst bedient. Erst wenn ihre Dividende vollständig gezahlt ist, erhalten die Stammaktionäre ihre Ausschüttung. Außerdem haben Vorzugsaktionäre Anspruch auf Nachzahlung, wenn in einem Jahr keine Dividende fließt und in einem späteren Jahr wieder eine gezahlt wird.

Vor- und Nachteile der beiden Arten

Vorzugsaktien sind für Anlegerinnen und Anleger interessant, die vor allem an der Dividende interessiert sind und weniger Wert auf Mitspracherechte legen. Da sie kein Stimmrecht haben, werden sie an der Börse oft zu einem etwas anderen Preis gehandelt als Stammaktien desselben Unternehmens. Die Preisunterschiede können in beide Richtungen gehen und hängen von der aktuellen Markteinschätzung ab.

Stammaktien sind die häufigere Form und bieten dem Aktionär die volle Beteiligung an der Unternehmenssteuerung. Für viele große Familienunternehmen ist das Stimmrecht besonders wichtig, weil es den Einfluss der Gründerfamilie sichert. Deshalb gibt es in einigen Unternehmen zwei Klassen von Aktien mit unterschiedlichem Stimmrecht, wobei eine Klasse mehr Stimmen pro Aktie hat als die andere.

Inhaberaktien und Namensaktien

Eine weitere wichtige Unterscheidung betrifft die Übertragbarkeit. Hier unterscheidet man Inhaberaktien und Namensaktien.

Inhaberaktien sind die klassische Form: Wer die Urkunde in der Hand hält, ist der Eigentümer. Die Aktie wird durch bloße Übergabe übertragen. In der Praxis werden Inhaberaktien heute fast ausschließlich elektronisch verwahrt, aber das Prinzip bleibt gleich — die Bank verwahrt die Aktien für den Eigentümer.

Namensaktien werden auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Der Eigentümer ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Bei einer Übertragung muss das Aktienregister aktualisiert werden. Namensaktien geben dem Unternehmen einen besseren Überblick über die Aktionärsstruktur. Sie werden häufig von Unternehmen eingesetzt, die Einfluss darauf nehmen wollen, wer ihre Aktionäre sind.

Vinkulierte Namensaktien

Eine besondere Form sind vinkulierte Namensaktien. Bei diesen muss die Zustimmung des Unternehmens eingeholt werden, bevor sie übertragen werden können. Das bedeutet, dass der Verkäufer die Aktie nicht frei an einen beliebigen Käufer weitergeben kann, sondern die Gesellschaft muss zustimmen. Diese Form wird genutzt, um unerwünschte Aktionäre fernzuhalten. Sie ist eher selten und kommt vor allem bei familienkontrollierten Unternehmen vor.

Was bedeutet ein Aktienanteil für den Aktionär?

Unabhängig von der Art der Aktie gilt: Jeder Aktienanteil repräsentiert einen Bruchteil des Unternehmens. Wie groß dieser Bruchteil ist, hängt von der Anzahl der ausgegebenen Aktien ab. Bei großen Unternehmen können es hunderte Millionen Aktien sein, sodass ein einzelner Anteil verschwindend klein erscheint. Aber auch ein kleiner Anteil ist ein echtes Eigentumsrecht mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Die Rechte des Aktionärs umfassen das Stimmrecht, den Dividendenanspruch, das Recht auf Informationen durch den Geschäftsbericht und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Die Pflichten sind dagegen begrenzt: Der Aktionär haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Seine Einlage ist der Kaufpreis der Aktie, mehr kann er nicht verlieren.

Zusammenfassung

Aktien lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Stammaktien mit vollem Stimmrecht und Vorzugsaktien mit bevorzugter Dividende. Daneben gibt es Inhaberaktien, die frei übertragbar sind, und Namensaktien, die im Aktienregister eingetragen werden. Jede Aktie, unabhängig von ihrer Art, verbrieflt einen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft und gewährt die damit verbundenen Eigentumsrechte.